Nutzungsregeln

für Schwimmbad, Whirlpool und Sauna im Hotelkomplex Olymp

  1. Wasserkoplex ist täglich von 6.30 bis 21.00 Uhr geöffnet.
  2. Die therapeutische Gymnastik im Schwimmbad findet zu festgelegten Terminen statt.
  3. Die Sauna wird ausschließlich von der Rezeptionmitarbeiter betrieben.
  4. Nur Personen über 18 Jahre sind berechtigt, Whirlpool und Sauna zu benutzen.
  5. Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren dürfen Wasseranlage nur unter Aufsicht von Erwachsenen nutzen. Der Wasserkomplex ist unbewacht.
  6. Kinder und Jugendliche, die nicht schwimmen können, dürfen nur mit einem Elternteil oder Betreuer ins Wasser gehen.
  7. Der Zutritt ist den Personen untersagt, deren Zustand den Konsum von Alkohol oder Drogen anzeigt.
  8. Es ist verboten, Getränke, einschließlich alkoholischer Getränke und Mahlzeiten, innerhalb des Wasserkomplexes mitzubringen und zu konsumieren.
  9. Personen mit instabilem Gesundheitszustand sollten ein Schwimmbad, einen Whirlpool und mit besonderer Sorgfalt Saunen benutzen (oder nach Rücksprache mit Ihrem Arzt).
  10. Es ist nicht ratsam, den Wasserkomplex sofort nach dem Essen zu verwenden.
  11. Die Person, die den Wasserkomplex benutzt, ist verpflichtet:
    • Verwendung einer Badekappe mit der Verpflichtung, das darunterliegende Haar vollständig zu verstecken,
    • Badeanzug und Schwimmschuhe zu tragen
    • Benutzung eines Handtuchs in der Sauna.
  12. Bevor Sie Schwimmbad, Whirlpool und Sauna benutzen, müssen Sie sich gründlich unter der Dusche waschen.
  13. Bevor Sie den Wasserkomplex betreten, müssen Sie durch ein Planschbecken mit einer Fußdesinfektionsmatte gehen.
  14. Es ist verboten, ins Wasser zu springen.
  15. Ordnung, Sauberkeit und Ruhe sind auf dem Gelände der Wasseranlage obligatorisch.
  16. Das Tragen von Brillen und Kontaktlinsen erfolgt auf eigene Gefahr des Schwimmbadbenutzers – das Kurhaus haftet nicht für Schäden oder Zerstörungen.
  17. Personen, die Geräte oder Vorrichtungen im Wasserkomplex zerstören, sind für den entstandenen Schaden finanziell verantwortlich.
  18. Das Kurhaus ist nicht verantwortlich für Wertsachen, die auf dem Gelände des Wasserkomplexes zurückgelassen und nicht deponiert werden. Vor jeder Nutzung des Wasserkomplexes sollte der Schlüssel zum Raum an der Rezeption des Resorts hinterlegt werden. Das Resort ist nicht dafür verantwortlich, den Schlüssel auf dem Gelände der Schwimmbadanlage und die daraus resultierenden Schäden zu hinterlassen.
  19. Im Schwimmbad befindet sich ein Videoüberwachungssystem. Aufzeichnungen von Kameras können die Grundlage für die Rechenschaftspflicht gegenüber Benutzern sein, die die Regeln und Vorschriften nicht einhalten. Das Überwachungssystem beinhaltet Aufzeichnungskameras . Das Hotelkomlex Olymp garantiert, dass die Überwachung in einer Weise erfolgt, die die Persönlichkeitsrechte und die Würde der Nutzer nicht verletzt.
  20. Personen, die den Wasserkomplex im Hotelkomplex Olymp nutzen, sind verpflichtet, sich mit den oben genannten Vorschriften vertraut zu machen und die darin enthaltenen Vorschriften einzuhalten.
    Das Kurhaus ist nicht verantwortlich für die negativen Auswirkungen der Nutzung des Wasserkomplexes, die durch die Verletzung der Regeln und Vorschriften verursacht werden.
  21. Es wird davon ausgegangen, dass die Person, die den Wasserkomplex benutzt, diese Vorschriften, interne Anweisungen, Warnschilder und Schilder auf dem Gelände des Wasserkomplexes gelesen hat.